MietkautionsBürgschaft
Terminvereinbarung
Die MietkautionsBürgschaft ersetzt die Mietkaution in bar oder in Form eines Sparbuchs. R+V leistet an den Vermieter bis zur Höhe der Bürgschaftssumme, sofern der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt.
Der Mieter ist zur Rückzahlung an R+V verpflichtet. Der Vermieter verfügt über den gleichen Schutz wie bei üblichen Kautionsformen.
Wie funktioniert die R+V-MietkautionsBürgschaft?
Der Mieter schließt einen Vertrag mit R+V. Auf Grund dieses Vertrags stellt R+V eine Bürgschaft im Original zur Übergabe an den Vermieter, eine Kopie für die Unterlagen des Mieters und den Versicherungsschein aus. Die Originalbürgschaft übergibt der Mieter an den Vermieter anstelle eines Kautionssparbuches oder einer Barkaution. Im Schadenfall kann sich der Vermieter direkt bei R+V melden.
Welche Abschlussvoraussetzungen gibt es?
- Die Bürgschaft wird für privat genutzten Wohnraum durch einen Verbraucher beantragt.
- Das Mietobjekt liegt in der Bundesrepublik Deutschland.
- Der Mieter erteilt sein Einverständnis zur Prüfung seiner Bonität. Die Prüfung der Bonität führt zu einem positiven Ergebnis.
- Der Vermieter ist mit der Entgegennahme einer Bürgschaft als Mietkaution einverstanden.
- Das Mietverhältnis ist ungekündigt.
- Der Mietvertrag ist unbefristet oder die Mietdauer beträgt bei befristeten Mietverhältnissen noch mindestens weitere 18 Monate ab Ausstellung der Bürgschaft.
- Bei dem Mietverhältnis handelt es sich nicht um ein Untermietverhältnis.
- Die MietkautionsBürgschaft kann nicht für Dritte (z.B. Freunde oder Verwandte) beantragt werden.
- Die Mietkaution, und damit die Höhe der Bürgschaft, entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Das heißt, die Mietsicherheit ist entsprechend § 551 Absatz 1 BGB auf maximal das Dreifache der zu Beginn des Mietverhältnisses auf einen Monat entfallenden Miete - ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten - beschränkt (= 3 Monatsmieten ohne Nebenkosten).
- Die Mietkaution beträgt mindestens 400 EUR und höchstens 15.000 EUR.
Muss der Vermieter die Bürgschaft akzeptieren?
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die MietkautionsBürgschaft als Sicherheit zu akzeptieren. Jedoch spart er sich bei dieser Kautionsform den Aufwand für die Verwaltung des sonst üblichen Kautionssparbuches; wie z.B. dessen „fruchtbringende“ Anlage. Zins- und Steuerabrechnungen sind nicht mehr erforderlich. Sollte der Vermieter die MietkautionsBürgschaft nicht akzeptieren, kann der Mieter die Bürgschaft im Original jederzeit an R+V zurück senden.
Wenn R+V die Bürgschaft innerhalb eines Monats nach der Ausstellung (Datum auf der Bürgschaft) zurück erhält, wird ein bereits abgebuchter Beitrag in voller Höhe erstattet. Sofern die Bürgschaft später an R+V zurückgegeben wird, wird der Beitrag anteilig erstattet. Die Abrechnung erfolgt auf den Tag genau.
Alle Informationen zur Mietkautionsbürgschaft erhalten Sie in unserer Broschüre [237 KB]