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Sozialversicherungs-Check
Sind die Geschäftsführer und mitarbeitende Ehegatten/innen überhaupt sozialversicherungs-pflichtig? Das ist eine wichtige Frage, die von vielen Steuerberatern für ihre Klienten nicht fachgerecht genug geprüft werden kann. Mittelständische Unternehmer sind zunehmend aufgeschreckt, um für sich, ihre Ehegatten, aber auch einige führende Mitarbeiter diese Fragen von Experten prüfen zu lassen.
Unsere Partner arbeiten seit Jahren sehr erfolgreich, haben bisher noch keinen Rechtsstreit verloren und stellen ihr Honorar nur auf erfolgsorientierter Honorarbasis. Die Erfassung und die Einleitung der sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist also kostenlos, es sind auch keine Rechtsstreitkosten zu zahlen, und sie erfolgt für den Klienten ohne jeglichen administrativen Aufwand und in folgenden Schritten:
· Einleitung und Abwicklung einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung
· Erwirken eines Feststellungsbescheides des sozialversicherungs-rechtlichen Status durch Rechtsbeihilfe/-beistand
· Erstellung einer Versorgungsbilanz der künftigen Versorgung (bedarfsgerecht, lückenlos)
· Rückerstattung zu Unrecht geleisteter Beiträge
· Anregungen zu steuerlichen und arbeitsrechtlichen Punkten
Krankenkassen, Rentenversicherungsträger und Arbeitsämter nehmen eine eingehende Überprüfung der Versicherungspflicht erst im Leistungsfall vor. Verneint beispielsweise der Rentenversicherungsträger die Sozialversicherungspflicht, so werden alle bisher geleisteten Beiträge als freiwillige Zahlungen gewertet. Hierdurch können dann dem Gesellschafter-Geschäftsführer Ansprüche auf Erwerbsminderungsrenten verloren gehen. Auch die Bundesanstalt für Arbeit kann jegliche Leistungen auf Arbeitslosenunterstützung verweigern. Trotz Beiträge oft keinerlei juristischen Anspruch auf Leistungen. Auf Grund sog. „KO-Kriterien" verweigern die Sozialkassen regelmäßig die Leistungen (Rentenversicherung), das Arbeitsamt das Arbeitslosengeld wegen unterstellter eine Unternehmereigenschaft.
Im Mittelpunkt einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung eines geschäftsführenden Gesellschafters oder auch nicht beteiligten Geschäftsführers steht die Frage, ob in der Gesamtbetrachtung die Unternehmereigenschaften oder der Charakter einer fremdbestimmten Arbeitnehmerstellung überwiegen. Dabei sind verschiedene Kriterien heranzuziehen, da es in der Rechtssprechung keine einheitliche Direktiven zu finden gibt, die den Versicherungsstatus für Gesellschafter-Geschäftsführer, aber auch anderer Führungspersonen höchster Ebene, bis hin zu den mitarbeitenden Ehegatten, nicht genau und eindeutig definieren. Es bedarf daher jeweils im individuellen Fall einer konkreten Betrachtung der Einzelumstände.
Dieses sollte durch seriöse und kompetente Experten auf diesem Gebiet geschehen. Dabei werden das Beteiligungsverhältnis und Weisungsfreiheit vornehmlich zu prüfen sein. Die Ausgestaltung des Gesellschafts- und Angestelltenvertrages, sowie vor allem die tatsächliche Ausprägung der Beurteilungskriterien in der gelebten Praxis dienen dabei als Grundlage der Feststellung der Sozialversicherungspflicht bzw. - freiheit.
Eine Überprüfung ist immer sinnvoll, um Rechtssicherheit zu erhalten. Nach der Bestätigung der Sozialversicherungsfreiheit ist natürlich die Versorgung im Krankheits- und /oder Todesfall wie auch im Alter zu sichern, und dabei in der Regel eine private Versorgung zu nutzen durch Umschichtung in eine private oder betriebliche Versorgung.
Die statistischen Ergebnisse von über 2.348 Rückerstattungen verschiedenster Ausprägungen lagen in den letzten Jahren bei unseren Partnern bei durchschnittlich 64.000 EUR Rückerstattung. Das ist doch hoch interessant für jeden!
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